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Rechtsanwälte Dorilies Schmidt-Paepcke & Florian Schmidt
Goethestrasse 10
80336 München

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Telefax: +49 (0)89 26023481
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Internet: https://www.recht-muenchen.eu


Marco Stancu
Marco Stancu
01/03/2021
Top Kanzlei! Absolut empfehlenswert.
Sascha O
Sascha O
11/01/2020
Ich habe mich von Herrn Schmidt in einer Mietsache vertreten lassen, deren Gerichtsort in Oesterreich lag. Ich bin mit der Zusammenarbeit voll zufrieden, v.a. mit seinem Engagement bei der Suche nach Zeugen und den Gerichtsterminen. Der Ausgang war aus meiner Sicht sehr positiv, und trotz schwieriger Beweislage konnten wir ein gutes Ergebnis erzielen. Insgesamt kann ich die Kanzlei damit vorbehaltslos weiterempfehlen.
stella kandel
stella kandel
08/06/2018
Super anwalt
Lisa Bramstedt
Lisa Bramstedt
07/12/2017
Ich wurde in einer langwierigen Mietrechtsangelegenheit wegen dauerhafter Lärmbelästigung durch Nachbarn und eines Baumangels der angemieteten Wohnung von Herr RA Schmidt sehr kompetent beraten und äußerst versiert gerichtlich vertreten. Dabei war er stets besonnen in seinen Empfehlungen und seiner Vorgehensweise, gegenüber der Gegenseite blieb er klar, sachlich und bestimmt, aber auch lösungsorientiert. Ich habe ihn als absolut professionell, integer und engagiert empfunden und würde ihn jederzeit wieder zu Rate ziehen.
Jessica Loew
Jessica Loew
07/11/2017
Sehr guter Rechtsanwalt und Betreuer. Gut erreichbar. Setzt sich sehr ein. Mit seiner Hilfe habe ich grosse Schritte in meine Selbstständigkeit gemacht.
Ninjaalice Kurkowski
Ninjaalice Kurkowski
12/04/2017
Gut erreichbar... schnelle Hilfe und kompetente Beratung.. gutes Preis/LeistungVerhältnis und sozial engagiert.

Gebühren für Rechtsberatung

Allgemeine Informationen zu Vor-und Kostenanfragen
Voranfragen allgemeiner Natur und Kostenanfragen können Sie jederzeit per Telefon, E-mail oder Fax an uns richten – unverbindlich und kostenlos. Konkrete rechtliche Fragen können wir jedoch ohne vorherige ausdrückliche Begründung eines Mandatsverhältnisses nicht beantworten.

Mündliche oder schriftliche Auskünfte außerhalb eines bestehenden Mandatsverhältnisses sind unverbindlich und begründen keine Haftung. Wenn Sie konkrete rechtliche Fragen haben, sich aber noch im unklaren darüber sind, ob ein weiteres Vorgehen überhaupt sinnvoll ist, können Sie die Vertretung auf ein erstes Beratungsgespräch beschränken.

Ist ein ordentliches Mandatsverhältnis begründet worden, erfolgt die Abrechnung unserer Anwaltskosten nach dem RVG oder im Einzelfall auch durch eine schriftliche Honorarvereinbarung.