Anwalt Erbrecht München Fachanwalt
Wissen Sie, dass nur jeder 5. Deutsche eine letztwillige Verfügung trifft?
Wissen Sie, dass ein vernünftiger Vermögensübergang ohne eine Verfügung vom Zufall bestimmt ist?
Wissen Sie, dass letztwillige Verfügungen zu über 90 % inhaltlich verfehlt, unklar, widersprüchlich, sinnwidrig oder vollkommen unwirksam sind?
Sie wollen
- sinnvolle und klare Verfügungen, die Ihren letzten Willen genau und nachvollziehbar zum Ausdruck bringen
- eine Nachlassabwicklung, die nicht große Teile Ihres hart erarbeiteten Vermögens verschlingt
Deshalb wünschen Sie
- eine Kanzlei mit Spezialkenntnissen im Erbrecht, Zivilrecht und Steuerrecht, der Ihre Ideen zur Testamentsgestaltung in Absprache mit Ihnen umsetzt.
Sie machen sich Sorgen
- um das finanzielle Schicksal Ihres Partners, Ihrer Firma, Ihres behinderten Angehörigen nach Ihrem Tod?
Sie haben geerbt und brauchen Rat
- wie Sie feststellen können, ob Sie die Erbschaft annehmen sollen
- wie Sie sich mit weiteren Erben auseinandersetzen können
- Sie möchten Ihren Erben helfen, Erbschaftssteuer zu sparen, ohne Ihren eigenen Bedarf zu Lebzeiten einschränken zu müssen
Sie suchen Beistand zum Thema Erbrecht in München
- weil Sie im Erbfall durch Ihre nächsten Verwandten übergangen worden sind oder Ihren Pflichtteil geltend machen müssen
- bei der Testamentsauslegung oder im Hinblick auf die Höhe Ihrer Erbschaft
- bei der schnellen und unstreitigen Auseinandersetzung oder weil Sie nicht wissen, wie Sie eine sachgerechte Zusammenarbeit gesetzlich zulässig erzwingen können
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen in folgenden Erbrecht Bereichen in München kompetent zur Seite:
- Auseinandersetzung von Nachlässen gemäß gesetzlicher Erbfolge oder letztwilliger Verfügung
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsansprüchen
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Testamentsvollstreckung etc.
- Vorweggenommene Erbfolge durch Geschäfte zu Lebzeiten
Die Beratung unserer Kanzlei für Erbrecht in München erstreckt sich auf Fragen zur Erbfolge, zu Pflichtteilsrechten, zu Steuern und deren Vermeidung.