Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung München
Eine Erkrankung, ein Unfall, Pflegebedürftigkeit… dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, können Sie tagtäglich in der Zeitung lesen.
Oft richtet in diesen Fällen das örtliche Vormundschaftsgericht eine Betreuung ein. Der Betreuer ist nur für bestimmte Aufgabenkreise zuständig, beispielsweise für die Regelung der finanziellen Angelegenheiten. Manchmal ist eine Betreuung auch schon deshalb erforderlich, um die ordnungsgemäße Vertretung in Gerichtsverfahren, gegenüber Krankenkassen, Vermietern oder Behörden sicherzustellen.
Sie stimmen sicher mit uns darin überein, dass Ihre persönlichen Angelegenheiten von Dritten nur sachgerecht wahrgenommen werden können, wenn diese über folgende Voraussetzungen verfügen:
Fähigkeit zur absoluten und getreuen Umsetzung Ihres Willens
Fachliche Kompetenz
Bereitschaft zur Rechenschaftslegung gegenüber einer Person Ihres Vertrauens
Frau Rechtsanwältin Schmidt-Paepcke arbeitet seit über 35 Jahren als Berufsbetreuerin. Die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags der Betroffenen ist dabei ebenso selbstverständlich wie die kompetente Vertretung in Rechtsangelegenheiten und die Zusammenarbeit mit Angehörigen. Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der Vermögens- und Grundstücksverwaltung und der Regelung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, aber auch bei der Schuldenregulierung, der Geltendmachung von Sozialleistungen und der Regelung von Mietverhältnissen.
Sie wollen es nicht so weit kommen lassen, dass das Gericht oder wirtschaftlich interessierte Angehörige zu Ihren Lebzeiten über Ihr Schicksal bestimmen?
Wir beraten Sie als Ihr zuverlässiger und kompetenter Anwalt in München über Möglichkeiten zur Vermeidung einer Betreuung und Umsetzung Ihrer Wünsche, wenn Sie diese selbst nicht mehr äußern können.
Gerade in den letzten Jahren vertreten wir Betreute und Angehörige gegenüber dem Vormundschaftsgericht bei Verfahren wegen Betreuerwechsel oder Aufhebung der Betreuung mit großem Erfolg.
Patientenverfügung München
Durch den Fall „Schiavo“ aus Amerika hat die sog. Patientenverfügung auch bei uns gerade großes Interesse erfahren.
Spontan befragt ist es eine Sache, die niemand möchte: Hilflos an Schläuchen und Sonden hängen, versorgt mit Kathetern oder Pampers. Wenn es aber passiert, sieht die Situation oft ganz anders aus, sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Angehörigen und ganz selten gibt es eine schriftliche Erklärung, die darüber Aufschluss gibt, was der Schwerkranke denn genau wollte.
Die Rechtslage in Deutschland ist nicht klar. Es gibt keine Gesetze zum sog. Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen. Grundsätzlich ist es so, dass jemand weiter am Leben gehalten wird wenn unklar ist, wie derjenige selbst jetzt in dieser Situation entscheiden würde.
Wie könnte eine solche künstliche Ernährung eingeschränkt werden, wenn es eine schriftliche Willenserklärung, eine sog. Patientenverfügung gibt? Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2003 sind Patientenverfügungen grundsätzlich für Arzt und Betreuer verbindlich, allerdings für den Fall, dass lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden sollen, also sozusagen der Tod durch Unterlassen medizinischer Maßnahmen eintreten soll, sind gewisse Voraussetzungen an die Krankheit geknüpft worden, nämlich dass es um ein irreversibles Grundleiden geht, das tödlich verläuft.
Das Problem ist schlicht und einfach, dass die Menschen in der jeweiligen Situation nicht mehr selbst entscheiden können. Jeder, der selbst entscheiden kann, kann eine ärztliche Behandlung ablehnen, wenn er die Tragweite seiner Entscheidung überblickt.
Lassen Sie sich deshalb bei der Abfassung wirksamer Patientenverfügungen von einem Rechtsanwalt in München fachlich beraten, damit Ihr Wille später umgesetzt werden kann. Wir prüfen für Sie auch gerne Ihre Verfügung auf inhaltliche Fehler.
Betreuungsrecht München – Wissenswertes
Frau Rechtsanwältin Schmidt – Paepcke war seit 1970 zunächst als Gebrechlichkeitspflegerin und Vormund für körperlich oder geistig eingeschränkte erwachsene Personen in München tätig. Ab 1990 mit der Reform des Betreuungsrechts hat sie als eine der wenigen Berufsbetreuer in München Betreuungen geführt.
Anwalt Florian Schmidt hat diese Tradition übernommen und ist selbst als Berufsbetreuer tätig. Gleichzeitig berät er Angehörige, Betroffene, Vorsorgebevollmächtigte und Betreuer im Rahmen von Betreuungsverfahren sowohl in München als auch in ganz Deutschland.
Da es sich bei dem Betreuungsrecht um ein Spezialgebiet handelt kommt es oft vor, dass Betreute und Angehörige Schwierigkeiten mit dem Betreuungsgericht haben.
Rechtsanwalt Florian Schmidt hat in zahlreichen Fällen erreicht, dass Betreuungsverfahren aufgehoben bzw. das Vermögen von Betroffenen durch die Einleitung eines Betreuungsverfahrens geschützt werden konnte.
Im Erbrecht spielt die Vorsorge zu Lebzeiten eine besondere Rolle in München. Viele Mandanten in München machen sich nur Gedanken darüber wer sie einmal beerben soll, denken jedoch nicht daran, dass nur das vererbt werden kann was bei ihrem Tod auch noch vorhanden ist.
Wenn nicht rechtzeitig durch eine inhaltliche und formelle Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und Patientenverfügung vorgesorgt wird kann es leicht passieren, dass ein Berufsbetreuer eingesetzt wird. Da dieser Betreuer die Lebensumstände der betroffenen Person nicht so gut wie die Angehörigen kennt kommt es oft zu Missverständnissen und Schwierigkeiten.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung München
Frau Rechtsanwältin Dorilies Schmidt – Paepcke und Herr Rechtsanwalt Florian Schmidt halten seit Jahren Vorträge zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen in München und Bayern.
Dabei stellen wir immer wieder fest, dass immer noch große Unsicherheit in der Bevölkerung zum Inhalt und der Ausübung von Vorsorgevollmachten besteht. Da zahlreiche Muster von Notaren, Verbänden und Verlagen in diesem Bereich missverständlich und nicht auf den jeweiligen Einzelfall angepasst sind hat es sich Rechtsanwalt Schmidt zur Aufgabe gemacht, ein auf den Einzelfall abgestimmtes Vorsorgepaket aus Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Bestattungsverfügung und Testament nach den persönlichen Wünschen der Mandanten zu erstellen.
Besonders Problematisch ist, wenn Betreuer eine Wohnung oder ein Haus der betreuten Person vermieten oder verkaufen wollen. Er gilt es zahlreiche Spezialvorschriften Betreuungsrecht zu beachten. Es empfiehlt sich deshalb in diesen Fällen immer rechtzeitig den Rat eines Anwalts einzuholen.